Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wenn Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten möchten, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen.


Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Kurztext

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

 

Meldebehörde

 

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

 

formloser Antrag

 

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

 

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04862 10000  
E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau LehmannIcon Vcard

Tel: 04862 1000146  
E-Mail: carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau MeisterIcon Vcard

Tel: 04862 1000144  
E-Mail: beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau OhmIcon Vcard

Tel: 04862 1000147  
E-Mail: mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)  


Buchen Ratsinfo Freies WLAN Tönning Stadtplan