Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen
Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.
Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
- Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
- Blindenhilfe.
- Kreis oder kreisfreie Stadt
- Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.
Keine
Keine
Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Jobcenter Nordfriesland, Standort: Südliches Nordfriesland
  
  Am Markt 1
    
  25832 Tönning
  
      Tel:
      04861 614-567  
  |  
      Fax:
      04861 614-40
  
  
      E-Mail:
      info[at]sz-snf.de
Öffnungszeiten:
      Montag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
    
Sozialzentrum südliches Nordfriesland
  
      Tel:
      +49 4861 614567  
  
  
  
  
      Web:
      www.toenning.de
Postanschrift:
      
       Am Markt 1
        
      25832 
       Tönning 
    
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
    
 
	


