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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

 

Ansprechpartner

Zweitwohnungssteuer

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0   |   Fax: 04862 1000-555
E-Mail: info[at]amt-eiderstedt.de
Web: eiderstedt.buergerportal.sh/buergerportal


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Zweitwohnungssteuer)

Herr LorenzenIcon Vcard

Tel: 04862 1000376  
E-Mail: jan-timon.lorenzen[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.11  

Mitarbeiter (Zweitwohnungssteuer)

Frau SadowskiIcon Vcard

Tel: 04862 1000373  
E-Mail: jutta.sadowski[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.05  

Mitarbeiter (Zweitwohnungssteuer)

Herr ThimmIcon Vcard

Tel: 04862 1000374  
E-Mail: christoph.thimm[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.11  

Mitarbeiter (Zweitwohnungssteuer)

Frau WehnerIcon Vcard

Tel: 04862 1000375  
E-Mail: urte.wehner[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.05  


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