Fahrverbot und Führerscheinentzug
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrlehrererlaubniserteilung beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Bußgeldstelle
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-446
E-Mail:
bussgeldstelle[at]nordfriesland.de
Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-798
E-Mail:
fuehrerschein[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
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