Familienferienerholung beantragen
Familienferienerholung beantragen
Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für
- individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.
Verdienstnachweis
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
- Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein