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Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.


Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

 

Keine

 

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

 

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

 

Ansprechpartner

Tourist- und Freizeitbetriebe Tönning

Am Markt 2
25832 Tönning
Tel: 04861 614-20   |   Fax: 04861 614-44
E-Mail: info[at]toenningtourismus.de
Web: www.toenningtourismus.de/


Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 16:00 Uhr
Di. 09:00 - 16:00 Uhr
Mi. 09:00 - 16:00 Uhr
Do. 09:00 - 16:00 Uhr
Fr. 09:00 - 16:00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen
in der Saison zusatzlich werktags bis 17:00 Uhr und Sa. 10:00 - 12:00 Uhr


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