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Bei Verlust eines digitalen Fischereischeins (ab 01.10.2025) erhalten Sie einen Ersatz. Bei Verlust eines älteren Papier-Fischereischeins müssen Sie einen neuen beantragen.


Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres ab dem 01.10.2025 ausgestellten digitalisierten Fischereischeines können Sie eine Ersatzausstellung beantragen. Bei Verlust Ihres vor dem 01.10.2025 ausgestellten Papier-Fischereischeins müssen Sie einen neuen Fischereischein beantragen.

Kurztext

  • Voraussetzung: ein gültiger Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein hat bereits vorgelegen; dieser ist, gleich aus welchen Gründen, verloren gegangen
  • Sofern es sich bei dem verlorengegangenen Fischereischein um ein Dokument handelte, das vor dem 01.10.2025 ausgestellt wurde (Papier-Fischereischein), muss ein neuer digitaler Fischereischein beantragt werden. Dies ist nur bei der zuständigen Behörde möglich; nicht über einen Onlinedienst.
  • Bei Verlust eines ab dem 01.10.2025 ausgestellten digitalisierten Fischereischeins kann auf Antrag ein Ersatz-Fischereischein ausgestellt werden.
  • Ausstellung:
    • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) – obere Fischereibehörde
  • Antragstellung:
    1. für alle Antragstellerinnen und Antragsteller: Onlinedienst der oberen Fischereibehörde
    2. Für Anglerinnen und Angler (nicht erwerbsmäßige Fischerei):
      1. örtliche Ordnungsbehörden (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt)
    3. Für Erwerbsfischerinnen und Erwerbsfischer:
      1. Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL), Abteilung 3 Fischerei – obere Fischereibehörde
      2. Tel. 04347 704-0

 

  • Anglerinnen und Angler (nicht erwerbsmäßiger Fischfang): Antragstellung über örtliche Ordnungsbehörden: Ordnungsamt, Bürgerbüro oder Hafenamt
  • Erwerbsfischer oder Erwerbsfischerinnen: Antragstellung über obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

 

Antragstellung bei der Behörde:

  • Sie stellen vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Ersatz-Fischereischeins.
  • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis).
  • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wird der digitale Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgehändigt, gegebenenfalls ausgedruckt und auf Wunsch per E-Mail zugesandt (für Berufsfischer oder Berufsfischerinnen bei der oberen Fischereibehörde).
  • Der Fischereischein im Kartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Sie loggen sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes ein.
  • Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus an.
  • Wählen Sie den Dienst „Fischereischein ausstellen“ aus, wählen Sie im Dienst „Ersatzausstellung“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
  • Hierfür benötigen Sie die Nummer (ID) Ihres verlorengegangenen Fischereischeins. Ohne die Nummer des verlorengegangenen Fischscheins kann der Onlinedienst nicht genutzt werden. Wenn Sie die Nummer nicht mehr besitzen, wählen Sie bitte den Antragsweg über die zuständige Behörde.
  • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Fischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

Voraussetzungen

  • Sie waren beziehungsweise sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
  • Bei Ihnen dürfen keine Versagungsgründe (zum Beispiel Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) vorliegen.
  • Sie müssen bestätigen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen wollen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus mit entsprechender Authentifizierung über eID.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.

 

 

  • Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines neuen Fischereischeins (bei Verlust eines vor dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeins) entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung „Fischereischein beantragen“.
  • Bei Beantragung über den Onlinedienst: Nummer (ID) des verloren gegangenen Fischereischeins (nur möglich für digitalisierte, ab dem 01.10.2025 ausgestellte Fischereischeine)
  • Bei Beantragung in einer örtlichen Ordnungsbehörde oder einer Nebenstelle der oberen Fischereibehörde: Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)

 

§ 26 Landesfischereigesetz (LFischG)

§ 4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)

Rechtsbehelf

Wenn die obere Fischereibehörde den Fischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.

 

Ansprechpartner

Bürgerbüro

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: 04862 10000  
E-Mail: buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau LehmannIcon Vcard

Tel: 04862 1000146  
E-Mail: carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

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Tel: 04862 1000144  
E-Mail: beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

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Tel: 04862 1000147  
E-Mail: mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Tönning)  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

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Tel: 04862 1000141  
E-Mail: rieke.schmidt[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.01  

Mitarbeiter (Bürgerbüro)

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E-Mail: birgit.stroehmer[at]amt-eiderstedt.de
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Mitarbeiter (Bürgerbüro)

Frau ZimmerIcon Vcard

Tel: 04862 1000145  
E-Mail: maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  


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