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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.


Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

 

Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

Finanzämter in Schleswig-Holstein

Rückrufservice zur Grundsteuer

 

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

BMF - Steuern

 

Ansprechpartner

Sonstige Steuern und Abgaben

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0   |   Fax: 04862 1000-555
E-Mail: info[at]amt-eiderstedt.de
Web: eiderstedt.buergerportal.sh/buergerportal


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Sonstige Steuern und Abgaben)

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Tel: 04862 1000362  
E-Mail: silke.schult[at]amt-eiderstedt.de
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Mitarbeiter (Sonstige Steuern und Abgaben)

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Tel: 04862 1000361  
E-Mail: gitta.woehst[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.06  


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Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0   |   Fax: +49 4861 614-0
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Web: www.toenning.de


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Di. 08:00 - 12:30 Uhr
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Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
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Mitarbeiter (Stadt Tönning)

Frau Dorothe KlömmerIcon Vcard

Tel: 04861 614-24   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: kloemmer[at]toenning.de
|   Zimmer: 100  


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