Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Fahrlehrerlaubnis für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfung anerkennen lassen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Untere Wasserbehörde
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-589
E-Mail:
wasserbehoerde[at]nordfriesland.de
Web:
www.nordfriesland.de/



