Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sie können wuchernde Hecken, Sträucher oder Bäume melden, die den Verkehrsraum einschränken oder Verkehrszeichen verdecken.


Überwuchernde Hecken, Sträucher oder Bäume können den Straßenverkehr gefährden. Wenn Äste in den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragen oder Verkehrszeichen verdecken, kann das die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigen.

Sie können solche Verkehrsgefährdungen melden, damit die zuständige Behörde den Bewuchs prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen veranlassen kann.

Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, ihre Bepflanzung so zurückzuschneiden, dass der öffentliche Verkehrsraum nicht beeinträchtigt wird. Dazu gehört auch, dass Sichtachsen freigehalten und Mindestabstände eingehalten werden.

Sie können Verkehrsgefährdungen melden, damit die zuständige Behörde den Bewuchs prüft und gegebenenfalls Maßnahmen veranlasst. Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verkehrsgefährdungen durch Bewuchs hängt von der jeweiligen Straßenart und dem Baulastträger ab.

Kurztext

  • Meldung bei Sichtbehinderung oder Behinderung des Verkehrs durch Pflanzen
  • Hecken, Sträucher oder Bäume, die in Gehwege, Straßen oder Radwege hineinragen
  • nur bei Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraums melden
  • keine speziellen Unterlagen nötig
  • Meldung formlos möglich, zum Beispiel online oder telefonisch
  • Behörde prüft und fordert gegebenenfalls Rückschnitt durch Eigentümerinnen oder Eigentümer an
  • zuständig: Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

 

Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

 

  • Sie informieren die zuständige Behörde (beispielsweise Ordnungs- oder Straßenbauamt) schriftlich, telefonisch oder online über die Verkehrsgefährdung.
  • Die Behörde prüft die gemeldete Stelle, um festzustellen, ob eine Gefährdung vorliegt.
  • Wenn eine Gefährdung bestätigt wird, fordert die Behörde die Eigentümerinnen oder Eigentümer auf, den Überwuchs innerhalb einer Frist zurückzuschneiden.
  • Nach Ablauf der Frist kontrolliert die Behörde, ob der Rückschnitt erfolgt ist.
  • Erfolgt der Rückschnitt nicht freiwillig, kann die Behörde die Arbeiten selbst durchführen und die Kosten den Eigentümer*innen in Rechnung stellen.

Voraussetzungen

  • Der Überwuchs ragt in den öffentlichen Verkehrsraum hinein (Gehweg, Radweg oder Straße)
  • Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt, zum Beispiel durch verdeckte Verkehrszeichen oder eingeschränkte Sicht
  • Der Überwuchs stammt von privaten Grundstücken
  • Sie können den genauen Ort und die Art der Beeinträchtigung angeben

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Genaue Angaben zum Ort (Adresse, Straßenecke, markante Punkte)
  • Beschreibung der Beeinträchtigung (Überwuchs auf Gehweg, verdeckte Verkehrszeichen)
  • Falls möglich, ein Foto zur besseren Veranschaulichung

 

Wenn Sie wuchernde Hecken, Sträucher oder Bäume im öffentlichen Verkehrsraum beobachten, können Sie dies formlos bei der zuständigen Behörde melden.

Für Meldungen, die den privaten Bereich betreffen wie beispielsweise Hecken zwischen Nachbargrundstücken ist in der Regel keine behördliche Zuständigkeit gegeben.

 

Ansprechpartner

Ordnungsamt

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0  
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.


Buchen Ratsinfo Freies WLAN Tönning Stadtplan