Sammlungen
Sammlungen
Seit dem 1. Januar 2009 sind Sammlungen in Schleswig-Holstein weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.



