Sammlungen
Sammlungen
Seit dem 1. Januar 2009 sind Sammlungen in Schleswig-Holstein weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Naturparke
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.