Zur Navigation springen Zum Inhalt springen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.


Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.

Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.

Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:

  • Erschließungsbeiträge,
  • Straßenausbaubeiträge und
  • Kanalanschlussbeiträge.

Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.

Kurztext

  • mit für Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen sich Interessierte Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben
  • Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden
  • hierfür anfallende Gebühr ist bei zuständiger Gemeinde zu erfragen

 

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

 

Eindeutige Identifikation des Grundstücks

  • Flurstücksnummer
  • Liegenschaftskataster-Kennung
  • Grundbuchblattnummer und -auszug
  • gegebenenfalls Adresse

 

Ansprechpartner

Beiträge

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0  
E-Mail: bauamt[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Beiträge)

Herr NagiesIcon Vcard

Tel: 04862 1000223  
E-Mail: patrick.nagies[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.21  


Stadt Tönning

Am Markt 1
25832 Tönning
Tel: +49 4861 614-0   |   Fax: +49 4861 614-0
E-Mail: stadtverwaltung[at]toenning.de
Web: www.toenning.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Tönning)

Frau Dorothe KlömmerIcon Vcard

Tel: 04861 614-24   |   Fax: 04861 614-40
E-Mail: kloemmer[at]toenning.de
|   Zimmer: 100  


Buchen Ratsinfo Freies WLAN Tönning Stadtplan