Zur Navigation springen Zum Inhalt springen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur




Postanschrift:

Am Markt 1
25832 Tönning

Mitarbeiter (Stadt Tönning - Kita, Schulen, Kultur)

Frau Katharina JensenIcon Vcard

Tel: +49 4861 61429  
E-Mail: jensen[at]toenning.de
|   Zimmer: 103  


Buchen Ratsinfo WiFi Stadtplan