Fahrerlaubnis: Namen ändern
Fahrerlaubnis: Namen ändern
Aufgrund einer Namensänderung muss der Führerschein nicht neu beantragt werden.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Führerschein,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-798
E-Mail:
fuehrerschein[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Terminbuchungen bitte telefonisch (ab 8:00 Uhr) oder per E-Mail



