Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern lassen
Umweltverträglichkeitsprüfung anfordern lassen
Bei zahlreichen Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.
Bei großen Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können wie etwa Straßen- und Schienenbau, Deponien, Industrieanlagen oder bestimmte Bauleitplanungen ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Dabei werden im Vorfeld der Entscheidung die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Menschen, Natur, Wasser, Boden, Luft, Klima sowie auf Kultur- und Sachgüter umfassend untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht zusammengefasst und fließen in die behördliche Entscheidung ein.
Die Öffentlichkeit wird in das Verfahren einbezogen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein eigenständiges Verfahren, sondern Bestandteil des jeweiligen Genehmigungsprozesses (Huckepack-Verfahren).
Die unteren Naturschutzbehörden führen die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbst durch, sondern fordern sie an.
Untere Naturschutzbehörde
Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Lagepläne,
- Beschreibungen,
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Schiedsverfahren beantragen
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Verkehr
Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 9886209-999
E-Mail:
Planfeststellung[at]wimi.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Kreis Nordfriesland - Untere Naturschutzbehörde
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-328
E-Mail:
naturschutz[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen



