Fahrverbot und Führerscheinentzug
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Bußgeldstelle
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-446
E-Mail:
bussgeldstelle[at]nordfriesland.de
Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel:
04841 67-798
E-Mail:
fuehrerschein[at]nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Terminbuchungen bitte telefonisch (ab 8:00 Uhr) oder per E-Mail



