Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.
Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
- das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
- Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Kurztext
- Vorlage von Ursprungszeugnissen und gegebenenfalls weiteren bescheinigten Handelsdokumenten bei Wareneinfuhr in einigen Ländern erforderlich
- Industrie- und Handelskammern in Deutschland stellen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für Handelsdokumente aus
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
- Senden Sie eine E-Mail an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung eUZweb freizuschalten. Sie erhalten per Mail einen Registrierungscode.
- Rufen Sie den Onlinedienst eUZweb auf und melden Sie sich an.
- Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen an die IHK.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
- Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
- Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken.
Schriftliches Verfahren:
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
- Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort bei Ihrer IHK ein.
- Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
- Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
- Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis beziehungsweise das Handelsdokument.
- Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.
Voraussetzungen
Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- Standardmäßig wenige Minuten im Onlineverfahren
- Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:
- Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
- Ursprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Ursprungszeugnisse Form A für Exporte aus Entwicklungsländern
- Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
- Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-Freihandelsabkommen
- Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
- Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, in der jeweiligen Fassung der zuständigen IHK
§ 1 Absatz 3 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Tel:
+49 461 806-806
|
Fax:
+49 461 806-9806
E-Mail:
service[at]flensburg.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Öffnungszeiten:
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr