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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

 

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

 

Ansprechpartner

Bauhof

Dithmarscher Straße 10
25832 Tönning
Tel: 04861 204  


Ordnungsamt

Welter Straße 1
25836 Garding
Tel: 04862 1000-0  
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:30 Uhr

Di. 08:00 - 12:30 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau JacobsIcon Vcard

Tel: 04862 1000129  
E-Mail: silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.04  

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau KobargIcon Vcard

Tel: 04862 1000126  
E-Mail: mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: 0.04  

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau MunzIcon Vcard

Tel: 04862 1000123  
E-Mail: meike.munz[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: Außenstelle Sankt Peter-Ording, EG 1  

Mitarbeiter (Ordnungsamt)

Frau NiehusIcon Vcard

Tel: 04862 1000124  
E-Mail: elisabeth.niehus[at]amt-eiderstedt.de
|   Zimmer: EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)  


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