Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Kurztext
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel:
04862 10000
E-Mail:
buergerbuero[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000146
E-Mail:
carmen.lehmann[at]amt-eiderstedt.de
|
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000144
E-Mail:
beatrix.meister[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000147
E-Mail:
mareike.ohm[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Tönning)
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000141
E-Mail:
rieke.schmidt[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
0.01
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000142
E-Mail:
birgit.stroehmer[at]amt-eiderstedt.de
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Zimmer:
0.02
Mitarbeiter (Bürgerbüro)
Tel:
04862 1000145
E-Mail:
maritta.zimmer[at]amt-eiderstedt.de
|
Zimmer:
EG 1 (Bürgerbüro Sankt Peter-Ording)