Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Gefährliche Hunde: Erlaubnis für die Haltung, Leinenzwang
 - Hunde(beiß)vorfall melden
 - Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
 - Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
 - Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
 
Ansprechpartner
Ordnungsamt
  
  Welter Straße 1
    
  25836 Garding
  
      Tel:
      04862 1000-0  
  
  
  
      E-Mail:
      ordnungsamt[at]amt-eiderstedt.de
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00 - 12:30 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Fr. 08:00  - 12:30 Uhr
Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
    
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
  
      Tel:
      04862 1000129  
  
  
  
  
      E-Mail:
      silke.jacobs[at]amt-eiderstedt.de
    
  
  |  
      Zimmer:
      0.04  
Mitarbeiter (Ordnungsamt)
  
      Tel:
      04862 1000126  
  
  
  
  
      E-Mail:
      mirja.kobarg[at]amt-eiderstedt.de
    
  
  |  
      Zimmer:
      0.04  
	


